Mitgliedschaft/Anteile kündigen

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erwirken. Die Kündigung muss 12 -zwölf- Monate vorher durch schriftliche Erklärung gegenüber der Genossenschaft erfolgen. Es können auch einzelne Geschäftsanteile, soweit sie die Pflichtbeteiligung übersteigen, gekündigt werden.

 

Das Kündigungsformular können Sie durch anklicken der nachfolgenden Grafik herunterladen

 

Austritt/Anteile kündigen Austritt/Anteile kündigen

Kontakt- und Terminvereinbarung

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