Mitglied werden
Voraussetzungen
- Mitglieder der Genossenschaft können natürliche Personen,
Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts sein.
- Voraussetzung ist, dass das Mitglied Eigentümer, Miteigentümer oder
Besitzer von Räumlichkeiten ist, die durch die Heizwerk Garching Mühlfeldweg e.G. mit Wärme versorgt
werden. Eigentümer und Besitzer derselben Räumlichkeiten können nicht
gleichzeitig Mitglieder der Genossenschaft sein z.B. Eigentümer und Mieter.
- Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine unbedingte
Erklärung des Beitritts, die den Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes
entsprechen muss und die Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft.
- Nach unserer Satzung müssen Sie so viele Genossenschaftsanteile
erwerben, wie Sie Quadratmeter beheizbarer Wohnfläche besitzen.
- Jeder Genossenschaftsanteil beträgt 50.- Euro.
- Bei Eintritt in die Genossenschaft ist durch übertragung oder Einzahlung
mindestens 25.- Euro pro Anteil zu erbringen.
- Der Vorstand kann auf Antrag die Einzahlung in Raten zulassen. In diesem Fall sind sofort 12.- Euro
je Anteil zu zahlen.
Der Rest ist vom Beginn des folgenden Quartals vierteljährlich in Höhe von 2.- Euro je Anteil zu erbringen,
bis der Betrag von 25.- Euro erreicht ist
In der Regel wird Ihr Rechtsvorgänger (Verkäufer des Anwesens oder der Wohnung) bereits Mitglied
gewesen sein. In diesem Falle genügt es, wenn Sie sich das Geschäftsguthaben übertragen lassen
Die Beitrittserklärung können Sie durch anklicken der nachfolgenden Grafik herunterladen
Beitrittserklärung